Für das Jahr 2024 gilt:

Aktive und passive Mitglieder sowie Gastfischer:

  • 20 Arbeitsstunden

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 18,- Euro fällig.
Für eine nicht fristgerecht abgegebene Fangstatistik, Stichtag ist jeweils der 31.01 eines Jahres, werden 30,- Euro berechnet.
Für Zahlungserinnerungen fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 20 an.

Jugendfischer werden nach Maßgabe des Jugendwartes zu Arbeitsdiensten eingeteilt.

Termine 2024:

21.12   Weihnachtsforellen: Ausgabe  
20.12   Weihnachtsforellen: Räuchern  
19.12   Weihnachtsforellen: Einlegen  
02.11 08.00 Uhr – 13.00 Uhr Stadtseen und Ganssee  
12.10 08.00 Uhr – 13.00 Uhr Reusten  
07.09 08.00 Uhr – 13.00 Uhr Ganssee  
20.07 08:00 Uhr -  13:00 Uhr Sonder-Arbeitsdienst in Reusten  
22.06 08.00 Uhr – 13.00 Uhr Murkenbachsee und Ganssee  
27.04 08.00 Uhr – 13.00 Uhr Reusten  
06.04 08.00 Uhr – 13.00 Uhr Ganssee  
28.03   Osterforellenforellen: Räuchern und Ausgabe  
27.03   Osterforellenforellen: Einlegen  
14.02   Räuchern und Ausgabe der Fische  
13.02   Einlegen der Fische  

Bei Beginn und Ende des Arbeitsdienstes muss sich jeder Teilnehmer beim Leiter des Arbeitsdienstes mit der Arbeitskarte zwecks Eintrag der Arbeitsstunden melden.

Arbeitsdienste – klarstellende Information

Diese Information resultiert aus der Hauptversammlung vom 5.11.2021 und ist in

  • 7 Ziff. 4 der Satzung des KFV so auch verankert:

Alle Vereinsmitglieder, d. h. aktive, passive und Gastfischer, haben eine vorm Vorstand festgelegt Anzahl von Arbeitsstunden wahrzunehmen. Es gibt keine Altersbeschränkungen. Eine Befreiung kann nur mittels Antrag bei der Vorstandschaft unter Vorlage eines Attests erfolgen. Dieses ist jährlich unaufgefordert zum Jahresbeginn bei der Vorstandschaft einzureichen. Der Vorstand entscheidet darüber, ob dem Befreiungsantrag stattgegeben wird oder zumutbare Arbeiten, unter Berücksichtigung des Beeinträchtigungsgrades zugeteilt werden.

Der Vorstand behält sich vor, passive Mitglieder, die gem. Satzung ebenfalls zu Arbeitsdiensten verpflichtet sind, zukünftig optional zu Arbeitsdiensten einzuladen, wenn entsprechender Bedarf besteht, wie beispielsweise bei Fischerfesten, diversen Aktionen, wie z. B. Grillen, Essensausgabe beim Fischerkurs oder sonstigem.

Wir bitten um Kenntnisnahme, dieser Klarstellung. Der Inhalt wurde in der Hauptversammlung nicht anders kommuniziert, die im Grundsatz formulierte Wiedergabe im Befischungsplan führte leider zu Fragen und vielen Missverständnissen.

Der Vorstand

Patrick Hocker

15.12.2021