Aktionsgruppe Nachtangelverbot Abschaffe
Mittwoch, 14. September 2011 23:38 | BW
Liebe Angelkameraden,
derzeit führt der Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. (VFG) eine Befragung durch, bei der es um eine mögliche Abschaffung des Nachtangelverbotes geht. Hierzu werden alle Vereinsvorsitzenden angeschrieben, um mit ihren Vereinsmitgliedern eine gemeinsame Position zu finden und diese gegenüber dem Verband zu artikulieren. Anschließend wird das Thema auf den VFG-Bereichsversammlungen diskutiert. Damit es zu dieser Diskussion kommt, ist es jedoch erforderlich, dass beim VFG ein Rücklauf von mindestens 50% eintrifft. Das Nachtangelverbot ist ein wichtiges Thema, das alle aktiven Angler etwas angeht. Da erfahrungsgemäß nicht alle Vorsitzenden der Teilnahme an solchen Umfragen offen stehen, möchten wir euch bitten, euch bei euren Vorsitzenden für eine Teilnahme an der Umfrage stark zu machen.
Ferner befürworten wir ein Votum gegen das Nachtangelverbot. Das Nachtangelverbot ist derzeit negatives Alleinstellungsmerkmal der baden-württembergischen Landesfischereiverordnung (§ 3 (1) Satz 5). Eine vergleichbare Einschränkung der Angelzeiten besteht in keinem anderen Bundesland. Dies liegt auch darin begründet, dass das eigentlich Ziel des Nachtangelverbots, für eine beruhigte Uferzone während der Nacht zu sorgen, damit Vögel und Fische nicht in ihrer Nachtruhe gestört werden, zwar sinnvoll ist, aber nicht durch ein Nachtangelverbot erreicht werden kann. Schon alleine ob der erfolgreichen Fischwaid ist es im Interesse der Angler sich am Gewässer möglichst ruhig zu verhalten. Eine Störung des Uferbereiches kann also nicht primär durch Angler hervorgerufen werden. Hier sind andere Nutzer des Uferbereiches gleichsam mit einzubeziehen. Eine effektive Beruhigung der Uferzonen wird ausschließlich durch die Schaffung von Naturschutzräumen erreicht, bei denen auch die Nutzung durch anderen Publikumsverkehr, wie beispielsweise Spaziergänger, ausgeschlossen wird.
Daneben stört das Nachtangelverbot die Ausgewogenheit der Entnahme von Fischarten. Gerade einige der neu eingefügte Arten (Neozoen) - darunter auch Überträger der Krebspest -, deren Populationen sich in jüngster Vergangenheit beträchtlich vermehren und andere Fischarten zu verdrängen beginnen, können nur nachts gezielt beangelt werden. Das Nachtangelverbot steht einer gezielten Befischung dieser Arten also entgegen. In Folge wird der Angler durch das Nachtangelverbot in seiner Hegepflicht eingeschränkt.
Das Nachtangelverbot führt also, erstens, nicht zu den erwünschten Zielen und schränkt, zweitens, die Hegepflicht ein. Ein Votum gegen das Nachtangelverbot kann insofern die nur die einzig richtige Handlung sein.
Eure
Aktionsgruppe Nachtangelverbot Abschaffen!
Mehr Informationen zu der Aktion findet ihr unter www.nachtangelverbot-abschaffen.tk.